Grenzgänger österreich schweiz home office

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Während der Pandemie und bis zum 30.

grenzgänger österreich schweiz home office

Für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz lag diese Grenze aufgrund einer gesonderten Vereinbarung sogar bei 50%. in einem EFTA-Staat arbeiten;

  • Selbstständigerwerbende.
  • Doppelbesteuerungsabkommen

    Die Arbeit aus dem Home Office hat für Grenzgänger keine Auswirkungen auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz, insofern die Obergrenze von 49,9% der Arbeitszeit im Home Office nicht überschritten wird. 

    Solange also weniger als die Hälfte der Arbeitszeit im Wohnsitzstaat vollbracht wird, gelten die normalen Regeln zur Besteuerung von Grenzgängern.

    Deutsche Grenzgänger zahlen weiterhin die Quellensteuer in Höhe von 4,5% in der Schweiz, welche mit den Zahlungen zur Einkommensteuer in Deutschland verrechnet wird.

    Genauere Informationen zum Thema finden Sie auch hier: Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger

    Sozialversicherungsstatus

    Die Kernaussage der neuen Vereinbarung zur Home Office Arbeit für Grenzgänger:

    Kein Zuständigkeitswechsel im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% ab dem 1.

    Eine A1-Bescheinigung, die normalerweise bei der Arbeit im Ausland erforderlich ist, ist in solchen Fällen nicht erforderlich.

    Diese Regelung bot sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine gewisse Flexibilität und Sicherheit in dieser beispiellosen Zeit. Eine Grenzgänger-Krankenversicherung kann in der Schweiz oder in Deutschland abgeschlossen werden.

    Was passiert, wenn ich mehr als 50% Homeoffice mache?

    Wer mehr als 50% im Homeoffice arbeitet, verliert den Grenzgänger-Status.

    Die Plattform ALPS wurde entsprechend angepasst und beinhaltet nun den neuen Geschäftsfall “grenzüberschreitende Telearbeit”.

    Offizielle Informationen zur Homeoffice-Regelung für Grenzgänger finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Für wen gilt die neue Home Office Regelung?

    Die neue Regelung für die Home Office Arbeit gilt für alle Personen, die unter das Freizügigkeitsabkommen der EU/EFTA-Staaten fallen.

    Bis zu 50% Telearbeit bedeutet mehr Flexibilität und weniger Pendeln für Grenzgänger, die im Home Office arbeiten können.

    Häufig gestellte Fragen

    Können Grenzgänger im Homeoffice in Deutschland arbeiten?

    Ja, Grenzgänger können nun regulär 50% ihrer Arbeitszeit auch vom Homeoffice im Wohnland arbeiten.
    Ob die Tätigkeit im Homeoffice jedoch möglich ist, hängt selbstverständlich von der Art der Tätigkeit und vom Einverständnis des Arbeitgebers ab.

    Wie viel dürfen Grenzgänger im Homeoffice arbeiten?

    Aktuell dürfen Grenzgänger 50% der Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne den Grenzgänger-Status zu verlieren.
    Bis zur Covid-19 Pandemie waren höchstens 25% möglich.

    Das bedeutet, das Renten- und Sozialversicherung sowie die gesamte Einkommensteuer in Deutschland gezahlt wird. Ein Konzept, das dabei besonders an Bedeutung gewonnen hat, ist das Home Office bzw. Gleichzeitig entlastete es die Arbeitgeber von der bürokratischen Belastung, die mit der Beantragung von A1-Bescheinigungen und der Anpassung an verschiedene Sozialversicherungssysteme verbunden ist.


    Home Office Regelung vor der Corona Pandemie

    Bevor die Corona-Pandemie die Arbeitswelt veränderte, unterlagen deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiteten, bestimmten Regeln in Bezug auf Home Office und Sozialversicherung.

    Damit soll die innerstaatliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass Erwerbseinkünfte, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger durch Telearbeit (Home-Office) im Ausland erzielen, in der Schweiz besteuert werden können. Die vielen Änderungen der Regelungen für die Home Office Arbeit für Grenzgänger sorgen bis heute für Verwirrung bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. 

    In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche neuen Home Office Regeln für Grenzgänger in der Schweiz ab dem 01.07.2023 gelten und was das für Sie bedeutet.

    Das wichtigste zum Home Office auf einen Blick

    • Ab dem 01.07.2023 dürfen Grenzgänger maximal 49,9% ihrer Arbeitszeit im Home Office in Deutschland verbringen, damit die Zuständigkeit der Sozialversicherung in der Schweiz erhalten bleibt.
    • Das Doppelbesteuerungsabkommen bleibt davon unberührt.
    • Das Überschreiten der Obergrenze hat Auswirkungen auf die Sozialversicherung, Krankenversicherung, Steuern und potentiell auf den Grenzgängerstatus.

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    Neue Home Office Regelung ab dem 01.07.2023

    Mit dem Ausklingen der Einschränkungen im Zusammenhang der Corona-Pandemie entfiel nun zum 30.06.2023 auch die Sonderregelung, welche die vollständige Home Office Arbeit für Grenzgänger in der Schweiz ermöglichte. 

    Die Schweiz, Deutschland und einige andere EU- und EFTA-Staaten haben jetzt eine neue multilaterale Vereinbarung getroffen, um die grenzüberschreitende Telearbeit aus dem Home Office nach dem 30.

    Juni 2023 zu vereinfachen. 

    Grenzgänger dürfen ab dem 01.07.2023 im Home Office in ihrem Wohnstaat arbeiten, solange die Telearbeit weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit (genau genommen maximal 49,9%) einnimmt. Wird die Obergrenze überschritten, müssen Grenzgänger mit starken Einschränkungen rechnen.

    Wie viele Home Office Tage sind für Grenzgänger erlaubt?

    Grenzgänger dürfen grundsätzlich so oft und so lange im Home Office arbeiten, wie es der Arbeitgeber gestattet.

    Auch wenn sie im Homeoffice arbeiten können sie sich daher in einer der drei Varianten der Grenzgänger-Krankenversicherung versichern.

    Das neue Abkommen über maximal 50% Telearbeit, hat auch für die Krankenversicherung Folgen: Grenzgänger müssen sich bei mehr als 50% Tätigkeit im Homeoffice freiwillig gesetzlich oder privat in Deutschland krankenversichern.

    Dies geht mit hohen Mehrkosten einher, da die Arbeitgeber in der Schweiz grundsätzliche keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten und der gesamte Betrag daher vom Arbeitnehmer gezahlt werden muss.

    Fazit: Homeoffice für Grenzgänger

    Dank des neuen Abkommens müssen Grenzgänger seit der Pandemie bei der Arbeit im Homeoffice nicht mit Nachteilen rechnen wenn weniger als 50% der Arbeitszeit in Telearbeit verbracht wird.

    Dies eröffnet vielen Angestellten neue Perspektiven, was das Arbeiten in der Schweiz angeht.

    Daher hatten die Grenzgänger vor der Pandemie weniger Flexibilität in Bezug auf das Arbeiten von zu Hause aus.


    Häufige Fragen zur Home Office Regelung für Grenzgänger

    Was änderte sich 2023 für Grenzgänger in der Schweiz?

    Am 30.06.2023 liefen die bisherigen Vereinbarungen zur Home Office Arbeit für Grenzgänger aus.

    Selbst wenn sie unabsichtlich erfolgt, kann eine nicht ordnungsgemässe Anmeldung schwere Folgen für das Unternehmen und den Beschäftigten haben.

    Für ausführlichere Informationen können sich Arbeitgeber an ihre AHV-Ausgleichskassen wenden, die die zuständige Behörde für die Unterstellung unter die Sozialversicherungen sind.

    Besteuerung des Einkommens

    Die Schweiz und Frankreich haben eine dauerhafte Vereinbarung über die Telearbeit von Grenzgängern geschlossen.

    Die Zunahme von Home-Office hat in einem grenzüberschreitenden Kontext auch Folgen für die Besteuerung. Das Abkommen sieht vor, dass die zuständigen Behörden der beiden Länder die Bedingungen für die grenzüberschreitende Telearbeit regelmässig überprüfen (siehe Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik).

    Nach dem derzeitigen Stand (August 2023) müssen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihre Arbeit an ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz leisten, damit für sie die Besteuerung für Grenzgänger gilt.

    EFTA-Staat gewöhnlich eine Tätigkeit ausüben;

  • Personen, die neben der Tätigkeit für ihren Schweizer Arbeitgeber noch für einen Arbeitgeber in der EU bzw. Juli 2023. 

    Im Klartext: Wer nur weniger als 50% der Arbeitszeit im Home Office in Deutschland verbringt, behält den Grenzgängerstatus und ist somit im Staat des Arbeitgebers, also in der Schweiz, sozialversichert. 

    Hier finden Sie mehr zum Thema: Sozialversicherung für Grenzgänger

    Krankenversicherung im Home Office

    Das Thema der Krankenversicherung für Grenzgänger bleibt von der neuen Home Office Regelung unberührt, insofern die Grenze von 49,9% der Arbeitszeit im Home Office nicht überschritten wird. 

    Grenzgänger haben weiterhin die Wahl aus einer der drei Varianten der Grenzgänger-Krankenversicherung:

    Lesen Sie auch unseren Vergleich: Die besten Grenzgänger-Krankenversicherungen in 2025

    Was passiert, wenn die Obergrenze von 49,9% überschritten wird?

    Wenn deutsche Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und mehr als 50% der Arbeitszeit im Home Office verbringen, hat das direkte Auswirkungen auf ihre Sozialversicherungen, Steuern und Krankenversicherung. 

    Die Sozialversicherungspflicht fällt dann in das Wohnsitzland, also Deutschland.

    Die geltenden Gesetze lassen ihnen dabei allerdings nur einen begrenzten Spielraum.